Allgemeine Berufsausübung:
Für Masseure bzw. Physiotherapeuten ist die Thai-Yoga-Körperarbeit eine Zusatzausbildung, und wird auf dem rechtlichen Boden des Grundberufes ausgeübt.
Selbstständigkeit:
Die Thai-Yoga-Körperarbeit bietet die Möglichkeit zur Selbständigkeit: Im rechtlichen Rahmen der freien Tätigkeiten kann der Kursabsolvent eine selbständige Thai-Yoga Praxis gründen und führen.